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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 8 Sa 256/07   

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https://dejure.org/2008,17608
LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 8 Sa 256/07 (https://dejure.org/2008,17608)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.09.2008 - 8 Sa 256/07 (https://dejure.org/2008,17608)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. September 2008 - 8 Sa 256/07 (https://dejure.org/2008,17608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Alterpflegers; Unzureichendes Bestreiten der Arbeitgeberin gegenüber Darlegungen des Arbeitnehmers zur tatsächlichen Beschäftigung

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § ... 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1; ; MTV § 1 Ziff. 1 Satz 2; ; MTV § 1 Ziff. 2 Satz 2; ; MTV § 12; ; MTV § 12 b; ; MTV § 13 a; ; MTV § 24; ; MTV § 27 Ziff. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Alterpflegers; unzureichendes Bestreiten der Arbeitgeberin gegenüber Darlegungen des Arbeitnehmers zur tatsächlichen Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 8 Sa 256/07
    Der Kläger macht im Wesentlichen geltend, es treffe unter Zugrundelegung der Entscheidung des BAG vom 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - zwar zu, dass hinsichtlich seines Bewährungsaufstiegs in die Vergütungsgruppe AP V nur der Zeitraum seit Inkrafttreten des MTV I vom 24.09.2004 herangezogen werden könne.

    Die Vergütungsgruppe AP V erfordert eine zweijährige Bewährung in der Vergütungsgruppe AP IV FG 1. Die erforderliche Bewährungszeit konnte jedoch erst mit Inkrafttreten der vergütungsrelevanten Bestimmungen des MTV, also am 01.01.2005 beginnen (BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 -, NZA 2008, 713 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2011 - 8 Sa 131/11

    Einstufung auf Grundlage eines Manteltarifvertrages

    Allein die Umbezeichnung eines arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs in "persönliche Zulage" lässt nicht erkennen, dass das Inkrafttreten des Tarifwerkes vom Zustandekommen neuer Arbeitsverträge abhängig sein soll (LAG Rheinland-Pfalz v. 17.09.2008 - 8 Sa 256/07 - und vom 22.03.2007 - 4 Sa 790/06 -).
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